Dabei wird darauf hingewiesen, dass für die Geflügel haltenden Betriebe im ehemaligen Sperrbezirk nunmehr die rechtlichen Vorgaben des Beobachtungsgebietes gelten.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland.
Weitere Informationen zum Thema.
Der Landkreis Emsland hat mit Allgemeinverfügung vom 21.02.2017 festgelegt, dass der bisherige Geflügelpest Sperrbezirk in der Gemeinde Gersten mit Wirkung vom 24.02.2017 aufgehoben wird.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass für die Geflügel haltenden Betriebe im ehemaligen Sperrbezirk nunmehr die rechtlichen Vorgaben des Beobachtungsgebietes gelten.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland.
Weitere Informationen zum Thema.