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Aktuelle Corona Regelungen im Landkreis Emsland

Der Landkreis Emsland hat die kritische Marke von 50 Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, die das Land Niedersachsen als eine Grenze zur Umsetzung regionaler Beschränkungen festgelegt hat. Nachdem der Landkreis die Überschreitung per Allgemeinverfügung bekanntgegeben hat, greift automatisch § 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020, der private Zusammenkünfte und Feiern regelt. Danach gelten nun entsprechende Einschränkungen für private Feiern im ganzen Emsland.

Die vollständige Pressemitteilung des Landkreises Emsland vom 09.10.2020

Corona: Landkreis Emsland überschreitet kritische 7-Tages-Inzidenz

Automatismus der Landesverordnung schränkt private Zusammenkünfte ein

Meppen. Der Landkreis Emsland hat die kritische Marke von 50 Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, die das Land Niedersachsen als eine Grenze zur Umsetzung regionaler Beschränkungen festgelegt hat. Nachdem der Landkreis die Überschreitung per Allgemeinverfügung bekanntgegeben hat, greift automatisch § 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020, der private Zusammenkünfte und Feiern regelt. „In unseren Fallzahlen können wir mit Sögel den maßgeblichen Hotspot identifizieren, gleichwohl greifen jetzt Beschränkungen für den gesamten Landkreis“, bedauert Landrat Marc-André Burgdorf. Dennoch spielten landes- und bundesweit private Feiern eine wichtige Rolle im Infektionsgeschehen, daher bleibe das Ziel klar: Infektionsketten unterbrechen und eine weitere Ausbreitung des Virus eindämmen.

Grundlage bilden hier nicht die Daten des Robert-Koch-Institutes, sondern die Inzidenzwerte des Landes Niedersachsen, die das Land in einem täglichen Lagebericht online veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund regelt die Landesverordnung, dass private Zusammenkünfte sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien bis auf Weiteres nicht mehr als 10 Personen umfassen dürfen. Ausnahmen bilden lediglich Zusammenkünfte von engen Familienangehörigen oder maximal zwei Hausständen. Private Feiern an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und in zur Verfügung gestellten Räumen (Gastronomie) wiederum sind auf maximal 25 Personen beschränkt.

Für die Samtgemeinde Sögel gilt weiterhin die Allgemeinverfügung Nr. 13 des Landkreises Emsland vom 4. Oktober 2020, die beispielsweise Zusammenkünfte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum sogar auf nicht mehr als 6 Personen beschränkt.

Mit Blick auf die aktuelle Unsicherheit zum Beherbergungsverbot stellt der Landrat überdies klar, dass ein Inzidenzwert von über 50 nicht unmittelbar die Einstufung des Emslandes als Risikogebiet bedeutet. „Tatsächlich entscheidet jedes Bundesland selbst, nach welchen Kriterien es innerdeutsche Risikogebiete ausweist. Hier können verschiedene Inzidenzberechnungen zum Einsatz kommen und auch das Geschehen vor Ort kann einfließen, also beispielsweise inwieweit Hotspots vorliegen“, erläutert Burgdorf. „Emsländerinnen und Emsländer, für die ein Urlaub in andere Regionen der Republik ansteht, müssen sich also in den Landesregelungen des Zielortes informieren. Urlauber, die ins Emsland reisen wollen, müssen sich wiederum in ihrem eigenen Bundesland informieren, inwieweit es Einschränkungen für ihre Reise gibt“, erläutert Burgdorf. „In diesem Kontext hoffe ich, dass viele Bundesländer dem Hotspot in unserem Landkreis Rechnung tragen und nicht das gesamte Emsland als Risikogebiet einstufen“.

Unabhängig davon heißt er für die anstehenden Herbstferien Gäste herzlich im Emsland willkommen – und sieht hier auch keine verstärkte Infektionsgefahr: „Denn bis auf das lokal eingrenzbare Geschehen im Zusammenhang mit dem Schlachthof in Sögel sind unsere Infektionszahlen nicht auffälliger als im Landes- oder Bundesvergleich“, so der Landrat abschließend.

Die aktuelle Coronaverordnung des Landes Niedersachsen

FAQ zum Thema Corona im Emsland

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