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Abbrennen von Osterfeuern - Anmeldung notwendig

Das Entzünden von Osterfeuern ist eine althergebrachte Tradition, jedoch ist diese Veranstaltung nur nach vorheriger Genehmigung der Samtgemeinde Lengerich möglich. Es sind bei diesem Brauchtum im Hinblick auf den Naturschutz Bestimmungen zu beachten. Das Abbrennen von Osterfeuern ist spätestens bis zum 23.03.2018 bei der Samtgemeinde Lengerich – Herrn Dust – Tel. 05904 932818 unter genauer Angabe des Brennplatzes anzumelden.

 

Folgende Auflagen sind zu beachten:
 
1.) Es dürfen nur trockene, forstliche Abfälle verbrannt werden (kein behandeltes Holz, Reifen, Plastikplanen, usw.). Zum Anzünden ist trockenes Stroh geeignet und zugelassen (kein Altöl, Benzin).

2.) Das  Brennmaterial darf frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Vorher aufgeschichtete Haufen bilden einen beliebten Unterschlupf für Kleintiere und Vögel. Um diese vor einem qualvollen Flammentod zu bewahren, sind die Holzhaufen in der Woche vor Ostern umzuschichten.

3.) Die Größe des Osterfeuers muss überschaubar sein (maximal 150 m³), damit das Feuer innerhalb weniger Stunden vollständig abgebrannt ist. Das Feuer ist unter ständiger Aufsicht zu halten.

4.) Die Sicherheitsabstände müssen, ohne Berücksichtigung der örtlichen Gefahrenlage, zu Gebäuden aus nicht brennbaren Baustoffen mit harter Bedachung mindestens 50 m, zu Gebäuden aus brennbaren Stoffen und/oder weicher Bedachung mindestens 100 m und in anderen Fällen (z. B. Wäldern, Moor- und Heideflächen, Zelt- und Campingplätzen, öffentlichen Flächen und Energieversorgungsanlagen) mindestens 100 m betragen.

5.) Der Platz, auf welchem das Osterfeuer abgebrannt wird, ist bis zum 13.04.2018 von allen Rückständen zu säubern. Aussortierte Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

In Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizeidienststelle Lengerich werden alle angemeldeten Osterfeuer vor der Genehmigung sowie nach dem Abbrennen überprüft. 

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