Schiedsangelegenheiten
In bestimmten Angelegenheiten ist vor der Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft ein Schiedsamtsverfahren vorgesehen. Dieses gilt häufig z. B. in Nachbarschafts- oder in Beleidigungsangelegenheiten. Das Schiedsamt ist eine offizielle, aber außergerichtliche Institution zur Beilegung von Privatstreitigkeiten. Für den Schiedsmann/die Schiedsfrau besteht Amtsverschwiegenheit und Unparteilichkeit. In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, das Schiedsamt in Anspruch nehmen. Es gibt Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wie z. B. Einschränkung einer Mietsache, Haftungsansprüche aus Verträgen, mangelhafter Werkvertrag, nachbarrechtliche Streitigkeiten, Schadenersatz, Schmerzensgeld oder vermögensrechtliche Forderungen, Strafsachen z. B. aufgrund von Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Sachbeschädigung, oder Verletzung des Briefgeheimnisses gemischte Streitigkeiten (Privatklagedelikte), z. B. wenn der Antragsteller bei Strafsachen (beispielsweise Körperverletzung oder Sachbeschädigung) auch vermögensrechtliche Ansprüche geltend macht. Allerdings sind Streitigkeiten in Familienstandssachen und Personenrecht, Arbeitsgerichtssachen sowie Beurkundungen und Beglaubigungen ausgeschlossen. Jeder kann eine Schiedsperson völlig unbürokratisch kontaktieren.
Derzeitige Schiedspersonen für die Samtgemeinde Lengerich sind:
Schiedsfrau
Frau Reinhild Jürgens
Flurweg 2
49838 Handrup
Tel.: 05904/919363
Mobil: 0172/6898833