Kindergartenbeiträge
Beschreibung
Für den Besuch eines Kindergartens bzw. einer Kindertagesstätte verlangt der Träger der Einrichtung einen Kindergartenbeitrag oder auch Elternbeitrag genannt. Dieser richtet sich nach der Höhe des Einkommens der Eltern, nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder sowie nach der Dauer der Betreuungszeit.
Für SGB II-Empfänger, Asylbewerber und finanzschwache Familien gibt es die Möglichkeit, dass der Kindergartenbeitrag ganz und teilweise übernommen wird.
Anträge auf Übernahme gibt es bei der Samtgemeinde Lengerich.
Gebühren
Gebühren fallen keine an.
Unterlagen
Das hängt von vielen Faktoren ab und sollte bei Antragstellung besprochen werden.
Rechtsgrundlage
Nach § 90 (3) Sozialgesetzbuch VIII kann der Kindergartenbeitrag/Elternbeitrag ganz oder teilweise übernommen werden.
Fristen
Die Übernahme des Kindergartenbeitrages beginnt in der Regel ab dem Monat der Antragstellung und sollte daher rechtzeitig vor Beginn des Besuchs im Kindergarten beantragt werden.