Nach den Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland sind alle Maßnahmen für 2024 vier Wochen vor Beginn der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 01.04.2024 bei der Samtgemeinde Lengerich und ggf. auch beim Landkreis Emsland anzumelden.
Hierbei sind Art und Zeitraum der Maßnahme, der Veranstaltungsort und die Teilnehmerzahl mitzuteilen.
Informationen/Vordrucke gibt es bei der Samtgemeinde Lengerich, Kerstin Holterhus, Tel. 05904 9328-12, Zimmer 112 oder per Mail: holterhus@lengerich-emsland.de.