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Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen

Die Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland wurden per 01.01.2023 angepasst und die Beträge erhöht.

Kinder und Jugendliche mussten in den letzten beiden Jahren große Einschränkungen hinnehmen. Sie haben auf Treffen und Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Erfreulicherweise konnten in letzten Jahr wieder viele Freizeit- und Bildungsmaßnahmen stattfinden. Zeltlager und andere Freizeitmaßnahmen gehören zu den Highlights für viele Kinder und Jugendliche im Emsland. Sie bieten ihnen Freiräume und stärken die Sozialkompetenz sowie die Persönlichkeitsentwicklung. Darüber hinaus bieten sie berufstätigen Eltern eine zusätzliche Entlastung in den Ferien.

Es ist daher wichtig, diese Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche insbesondere in einer Zeit, in der die Finanzierung dieser Maßnahmen schwieriger wird, zu erhalten. Städte, Gemeinden und der Landkreis Emsland fördern diese Maßnahmen, die von den freien Trägern, den Vereinen und Verbänden unter Einsatz vieler Ehrenamtlicher durchgeführt werden.

Der Kreisjugendring hat in seinem Antrag auf diese Punkte hingewiesen und eine Erhöhung der Förderung beantragt.

Trotz angespannter Haushaltslage haben der Landkreis Emsland und die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lengerich beschlossen, die zusätzlichen Mittel für diese wichtige Leistung bereitzustellen und einer Erhöhung der Zuschüsse für Jugendwanderungen, -fahrten- und -lager von 2,50 € auf 3,50 € je Fördertag je Teilnehmer/in und von 4,50 € auf 5,50 € je Fördertag je Jugendleiter/in ab dem 01.01.2023 zugestimmt.

Zudem soll der Zuschuss für außerschulische Bildungsmaßnahmen von 3,50 € auf 4,00 € je Teilnehmer und je Fördertag erhöht werden.

Die aktuellen Richtlinien ab 01.01.2023 zur Förderung von Jugendgruppe und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland, die ebenfalls von den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lengerich angewandt werden, sind unter hier   einsehbar. Dort können auch Zuschüsse beim Landkreis Emsland beantragt werden.

Informationen und Anträge für Zuschüsse von der Samtgemeinde Lengerich erhalten Sie bei Frau Ursula Merscher, Rathaus, Mittelstr. 15 in 49838 Lengerich, Telefon: 05904 932812 oder per E-Mail: Merscher@Lengerich-Emsland.de.

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