Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen
- mindestens 250 Stunden jährlich (ca. 5 Stunden wöchentlich) ehrenamtlich engagiert sein,
- mindestens seit drei Jahren für das Gemeinwohl in einer Organisation tätig sein,
- ehrenamtliche Arbeit leisten, deren Entschädigung nicht über einen Auslagenersatz hinausgeht.
Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten die Inhaberinnen und Inhaber niedersachsenweit Vergünstigungen. Das Antragsformular sowie eine Übersicht der Vergünstigungen finden Sie im Internet unter „www.ehrenamt-emsland.de“. Gern können Sie sich bei der Freiwilligenagentur der Samtgemeinde Lengerich, Fr. Schulte, melden, wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen.